Achtung Wildwechsel

Achtung Wildwechsel

Der Herbst erfordert besondere Vorsicht im Straßenverkehr.

Jetzt, wo die Tage wieder kürzer werden, steigt die Gefahr des Zusammentreffens mit Wildtieren stark an. Zudem fällt die Hauptverkehrszeit genau in die Dämmerung oder Dunkelheit, wo viele Tiere besonders aktiv und die Sichtverhältnisse meist schwierig einzuschätzen sind. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Straßen entlang von Waldrändern und vegetationsreichen Feldern geboten. Mit dem Abernten der Maisfelder verlieren die Wildtiere ihren sicheren, gewohnten Einstand und sind auf der Suche nach neuen Lebensräumen. Dabei überquert das Wild jetzt öfter und unerwartet die Fahrbahnen.

Die gewaltigen Kräfte, die bei einer Kollision mit Wild auf das Fahrzeug einwirken, werden häufig unterschätzt: So beträgt das Aufprallgewicht eines Wildschweins mit 80 kg Körpergewicht auf ein 50 km/h schnelles Auto 2.000 kg, also 2 Tonnen! Ein Reh bringt es auf immerhin auch noch 800 kg! Nicht angepasste Geschwindigkeit ist die häufigste Ursache für Kollisionen mit Wildtieren. 


Was kann man als Autofahrer tun, um Kollisionen zu vermeiden?

  • Warnzeichen „Achtung Wildwechsel!“ beachten.
  • Tempo reduzieren, vorausschauend und stets bremsbereit fahren
  • ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug einhalten

Springt Wild auf die Straße:

  • Gas wegnehmen
  • abblenden 
  • hupen (mehrmals kurz die Hupe zu betätigen, nicht dauerhupen)
  • abbremsen, wenn es die Verkehrssituation zulässt
    (vermeiden Sie riskante Ausweichmanöver oder abrupte Vollbremsungen)

Damit gibt man den Tieren ausreichend Zeit, um aus dem Gefahrenbereich zu entkommen. Und bitte beachten Sie: Wild quert selten einzeln die Straße, dem ersten Tier folgen meist weitere.

WAS tun, WENN es doch passiert:

  • Warnblinker einschalten
  • Warnweste anziehen (Selbstschutz!)
  • Unfallstelle absichern
  • Evtl. Verletzte versorgen
  • JEDENFALLS muss ein Wildunfall bei der Polizei gemeldet (Notruf 133) werden! (auch wenn das Wildtier nur „gestreift“ wurde und weiterlaufen kann!)

Wer letzteres verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die etwaige KFZ-Versicherung! Die Polizei kontaktiert dann die zuständige Jägerschaft, die sich mit einem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen. Keinesfalls dürfen Sie getötetes Wild mitnehmen. Dies gilt als Wilderei und ist strafbar.


18.09.2023 09:38