Marktgemeinde
Sankt Martin im Mühlkreis
Im folgenden können Sie alle Gebührensätze für Gemeindeabgaben nachlesen. Für weitere und nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Gemeindeamtes natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 500 % laut Steuermessbetrag des Finanzamtes
Grundsteuer für Grundstücke (bebaute und unbebaute Grundstücke): 500 % laut Steuermessbetrag des Finanzamtes
Die Hundeabgabe wird bei der Anmeldung des Hundes eingehoben. Danach jährlich im Jänner. Eine Hundemarke muss nur einmal gekauft werden, außer sie wird verloren.
Die Kanalanschlussgebühr beträgt je m² der Bemessungsgrundlage € 25,41 (inkl. MwSt.) mindestens aber € 3.811,50
Bemessungsgrundlage = Quadratmeterzahl der bebauten Fläche je Geschoss.
Dach- und Kellergeschoss werden dazugerechnet, wenn sie für Wohnzwecke ausgebaut sind.
Bei der Garage verringert sich die Bemessungsgrundlage um 50% der verbauten Fläche.
Je m³ Wasserverbrauch werden € 4,39 (inkl. MwSt.) verrechnet, mindestens jährlich 40 m³, dies entspricht € 175,60.
Wenn Sie einen Gebührenzähler für einen eigenen Hausbrunnen haben, werden Ihnen € 2,0/Monat (inkl. MwSt.) als Grundgebühr für die Zählereinrichtung in Rechnung gestellt.
Die Wasseranschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je m² der Bemessungsgrundlage € 15,24 inkl. MwSt., mindestens aber € 2.284,70
Bemessungsgrundlage = Quadratmeterzahl der bebauten Fläche je Geschoss.
Dach- und Kellergeschoss werden dazugerechnet, wenn sie für Wohnzwecke ausgebaut sind.
Bei der Garage verringert sich die Bemessungsgrundlage um 50% der verbauten Fläche.
Je m³ Wasserverbrauch werden € 1,45 (inkl. MwSt.) verrechnet. Die Wassergrundgebühr beträgt € 48,00 im Jahr.
Wird das Wasser vom Hydranten entnommen, so kostet ein m³ € 4,32 (inkl. MwSt.).
Hausbauer zahlen eine Wassergebührenpauschale in Höhe von € 11,00/Monat. Dafür wird kein Wasserzähler eingebaut.
Die Marktgemeinde St. Martin i. M. ist mit 1. Jänner 2007 zur "Bezirksweiten Müllabfuhr" beigetreten. Näher Auskunft über die aktuellen Gebühren finden Sie unter http://www.ooe-bav.at/rohrbach/ unter dem Punkt Info & Service.
Fremdenverkehrsbetriebe zahlen je Person und Übernachtung (ab dem 16. Lebensjahr) € 2,00.
Der Verkehrsflächenbeitrag wird einem komplizierten Schlüssel nach berechnet.
Am besten dabei ist ein persönliches Gespräch bei einem unserer Mitarbeiter in der Bauabteilung.
Herr Zeller Rainer (+43 7232 2105-18, zeller@sankt-martin.at) oder
Frau Elfi Kehrer (+43 7232 2105-17, e.kehrer@sankt-martin.at) beraten Sie gerne.
Für alle, die nicht am Kanal angeschlossen sind, gibt es die Möglichkeit die Senkgrube über den Maschinenring entleeren zu lassen.
Die Verrechnung erfolgt über die Gemeinde, wobei ein Betrag von € 9,92/m³ zu bezahlen ist.
Antrag auf Entleerung bitte an den Maschinenring (Tel. Nr.: +43 59 060 430) richten.