Rücksicht durch Abstand beim Überholen von Radfahrenden

Rücksicht durch Abstand

Rücksicht durch Abstand beim Überholen von Radfahrenden

Kfz-Lenker:innen müssen beim Überholen von Radfahrenden einen gesetzlichen Mindestabstand von 1,5m innerorts und 2m außerorts einhalten.

Das war aber knapp! Viele Radfahr:innen kennen diesen Schreckmoment mit zu wenig Seitenabstand überholt zu werden. Das ist nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich und gesetzeswidrig. Einen sicheren und respektvollen Überholabstand einzuhalten ist wichtig und seit Oktober 2022 auch laut StVO vorgeschrieben. 

So überholen Sie rücksichtsvoll, sicher und gesetzeskonform:

  • Halten Sie im Ortsgebiet mindestens 1,5m Abstand: etwas weniger als eine Autobreite 
  • Außerhalb des Ortsgebiets 2m Abstand einhalten: dafür komplett auf die andere Fahrbahn wechseln
  • Warten Sie Gegenverkehr ab, erst dann können Sie Radfahrer:innen überholen
  • Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit unter 30 km/h gilt, dass ein „der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand“ eingehalten werden muss

    Rücksicht durch Abstand

  Motiv zur freien Verwendung mit Quellenangabe © FahrRad Beratung Oberösterreich

10.03.2025 09:38