Marktgemeinde
Sankt Martin im Mühlkreis
Baukommissionstermine 1. bzw. 2. Halbjahr 2022:
Dienstag, 17. Mai 2022
Dienstag, 21. Juni 2022
Dienstag, 26. Juli 2022
Montag, 5. September 2022
Dienstag, 27. September 2022
Dienstag, 25. Oktober 2022
Dienstag, 22. November 2022
Dienstag, 20. Dezember 2022
Was ist zu beachten?
Vor Abhaltung einer Bauverhandlung bzw. eines vereinfachten Verfahrens erfolgt die Vorprüfung durch den Bausachverständigen. Hiezu wird ein Planentwurf benötigt. Diesen zeitgerecht beim Gemeindeamt einreichen.
Bauverhandlung:Ausschreibung (ua an die Anrainer) muss mindestens 2 Wochen vor Baukommissionstermin erfolgen, daher ist es erforderlich, die fertigen Planunterlagen (3-fach), Baubeschreibung (3-fach), Bauansuchen, wenn erforderlich Energieausweis, spätestens 18 Tage vorher beim Gemeindeamt einzureichen.
vereinfachtes Verfahren:
Der Bauwerber holt die Zustimmungserklärung mittels Unterschrift der Anrainer am Bauplan ein. Es genügt in diesem Fall, wenn die Bauunterlagen spätesten 2-5 Tage hieramts aufliegen.