Hinweis:
Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung notwendig. Informationen finden Sie auf der jeweiligen Webseite.
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die eine ID Austria beantragen möchten, können sich an Passbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Gemeinden), Landespolizeidirektionen und Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.
Weiters ist die Registrierung bei Gemeinden, welche in der Liste aller Registrierungsbehörden veröffentlicht wurden möglich (wohnsitzunabhängig nur für den dort veröffentlichten Personenkreis möglich).
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können sich an Landespolizeidirektionen und Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.
Weiters ist die Registrierung bei bestimmten Gemeinden möglich.
Ausländische Staatsangehörige benötigen bei der ID Austria Registrierung einen Bezug zum Inland (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz). Dieser ist bei der Behörde glaubhaft zu machen, z.B. durch Vorlage einer Meldebestätigung, eines Studierendenausweises oder einer Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (die Vorlage eines Nachweises ist ausreichend).