Was ist eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)?
Die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) ist der Nachweis eines Grundwissens der Hundehalterin oder des Hundehalters über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag, sowie das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen.
Wann muss eine Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt werden?
Dabei kommt es auf das Halten des Hundes bei der Anmeldung an:
- Hund bei Anmeldung unter 12 Monate: Die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Gemeinde spätestens bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats des Hundes vorzulegen.
- Hund bei Anmeldung ab 12 Monate bis zum vollendeten 8. Lebensjahr: Die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung ist der Gemeinde binnen sechs Monaten nach der Meldung vorzulegen.
- Hund bei Anmeldung älter als 8 Jahre: Kein Nachweis der Alltagstauglichkeitsprüfung notwendig.
Folgen einer fehlenden Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)
- Nicht bestandene ATP: Der Hund gilt als auffälliger Hund
- Verweigerte ATP: Ab dem Zeitpunkt der verstrichenen Vorlagefrist für die ATP gilt eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht. Weiters kommt es zu Verwaltungsstrafen und in letzter Konsequenz zur Untersagung der Hundehaltung.
Anbieter der Alltagstauglichkeitsprüfung:
Prüfung inkl. Prüfungsvorbereitung:
Sa, 28. Februar und 14. März 2026 von 14 bis 17 Uhr
Infos und Anmeldung
Vorbereitung zur gesetzlich vorgeschriebenen ATP
Start Sa, 14. März 2026 um 14 Uhr (10 Samstage) - Einstieg jederzeit möglich.
Infos und Anmeldung
> Tierschutzstelle Freistadt:
ATP-Prüfungstermin: 21. März 2026 (Probeprüfung: 7. März 2026)
Infos sowie Anmeldeformular:
Infoblatt Alltagstauglichkeitsprüfung
Checkliste ATP
Anmeldeformular ATP
> Hundetraining Leitner:
Alltagstauglichkeitsprüfung mindestens 1x im Monat
Infoblatt Alltagstauglichkeitsprüfung
weitere Anbieter:
Prüferliste DogAudit
Tierschutzqualifizierte Hundetrainer:in