Die VE ist eine verhaltensmedizinische Diagnostik zur Erfassung des psychischen und emotionalen Zustands des Hundes sowie eine allgemeinmedizinische tierärztliche Untersuchung.
Was beinhaltet die verhaltensmedizinische Evaluierung?
- Anamnese
- Gesundheitscheck
- Beurteilung der psychischen Gesundheit
- Beurteilung der Mensch-Tier-Interaktion
- Erstellung eines Befundes (inkl. allfälliger Therapie- oder Managementvorschläge)
Wer führt die verhaltensmedizinische Evaluierung durch?
Tierärzte mit entsprechender Zusatzausbildung. Übergangsbestimmungen für Hunde spezieller Rassen, die vor dem 01.12.2024 angemeldet wurden. Für Hunde spezieller Rassen, die vor Inkrafttreten des Oö. HHG 2024 bereits angemeldet waren, gelten spezielle Übergangsbestimmungen (Oö. HHG 2024 § 23 Übergangs- und Schlussbestimmungen).