Spätestens 6 Monate nach rechtskräftiger Feststellung der Auffälligkeit des Hundes hat der/die Halter:in einen Nachweis über die positive Absolvierung einer Zusatzausbildung (ehemalige erweiterte Sachkunde) vorzulegen.
Diese Zusatzausbildung, die der Halter/die Halterin gemeinsam mit dem betroffenen Hund zu absolvieren hat, besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Wo kann man die Zusatzausbildung (§§ 4 Abs. 2, 7 Abs. 6 Oö. HHG) durch Prüfung nach ÖPO BH-VT, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Oö. HHVO 2024 absolvieren?
Kursbeginn (späterer Einstieg nach Absprache möglich):
Samstag, 23. August 2025
Prüfungstermin hierzu:
Samstag, 15. November 2025