Europawahl 2024 - Wahlinformation

Europawahl Wahlinformation

*** Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge diese Amtliche Wahlinformation!!! ***

Am 9. Juni 2024 wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 


Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen in den nächsten Tagen eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit verschickt wird, besonders auf diese Amtliche Wahlinformation (siehe Foto). 

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen personalisierten 12-stelligen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis). 


Zur Wahl am 9. Juni im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. 


Können Sie am am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen?

Dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist. 

Nun drei Möglichkeiten: 

  • persönlich (eine sofortige Stimmabgabe/Wahl im Gemeindeamt ist möglich)
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder 
  • elektronisch im Internet (mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte, mit ID-Austria oder Reisepassnummer

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! 

UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig:

  • Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der Mittwoch, 5. Juni 2024. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. 
  • Der letztmögliche Zeitpunkt für die persönliche Beantragung ist der Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr.
  • Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.

Allgemeine Informationen betreffend der Beantragung einer Wahlkarte finden Sie im Infoblatt Anforderung Wahlkarte.


Achtung: Die angebrachten Barcodes auf der „Amtlichen Wahlinformation“ dienen lediglich der automatisierten und raschen Verarbeitung bei der Wahlkartenantragstellung sowie bei der Wahldurchführung.

29.04.2024 11:00