Zum Zwecke der Arbeitsplatzschaffung und –erhaltung hat der Gemeinderat ein Betriebsförderungsmodell entwickelt. Demnach gibt es unter folgenden Voraussetzungen verschiedene Zuschüsse.
RICHTLINIEN
zur Förderung der Wirtschaft innerhalb der Marktgemeinde St. Martin i. M.
- Förderung für Betriebsansiedelung und neu zu schaffende Arbeitsplätze
- Betriebspflicht in der Gemeinde
- Förderungshöhe max. 50% der Kommunalsteuer in den ersten drei Jahren
Förderung bei Betriebsübernahme:
- letztes Jahr bezahlte Kommunalsteuer (bei gleichbleibender Arbeitnehmerzahl)
- max. € 20.000,-
Zur Erlangung der gegenständlichen Förderung ist vom jeweiligen Betrieb ein formloser schriftlicher Antrag an das Marktgemeindeamt zu richten. Das Marktgemeindeamt St.Martin i.M. ist berechtigt, zum Zwecke der Prüfung der eingebrachten Anträge und der durchzuführenden Erhebungen bezüglich des Weiterbestandes der geförderten Arbeitsplätze in sämtliche Gehalts- und Lohnunterlagen Einsicht zu nehmen und allenfalls Auszüge daraus zu verlangen.
Die Förderungswerber haben den Termin der Beantragung dieser Förderungsmöglichkeiten selbständig wahrzunehmen.
Förderung für Betriebe auf Flächen des Wirtschaftsparks Oberes Mühlviertel:
Die Gemeinden des Bezirkes Rohrbach und die Gemeinde Herzogsdorf haben sich zum Gemeindeverband Wirtschaftspark Oberes Mühlviertel zusammengeschlossen. Dabei haben unter anderem alle Mitgliedsgemeinden beschlossen, ihre Gewerbeförderungen auf Flächen des Wirtschaftsparks bis zum 31.12.2015 einzustellen. Gewerbeförderungen sind nur mehr im Einvernehmen mit dem Vorstand des Wirtschaftsparks möglich.
Alle Grundstücke, die größer als 5.000 m² und im Flächenwidmungsplan vor dem 01.07.2009 als Gewerbegrund ausgewiesen waren, sind dem Wirtschaftspark zugeordnet. Jene Grundflächen, die nach dem 01.07.2009 in Gewerbegrund umgewidmet werden, fallen automatisch in den Einflussbereich des Wirtschaftsparks, unabhängig von der Grundstücksgröße.