Handwerkerbonus

Handwerkerbonus

Für alle Handwerkerleistungen rückwirkend ab 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025 kann ab 15. Juli 2024 der Handwerkerbonus beantragt werden. Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung und soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen und Sanierungsimpulse in Wohn- und Lebensbereich schaffen.


 Was wird gefördert?

  • Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause zB Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, Installationen, Gartengestaltung, usw.
  • Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau bzw. der Wohnraumschaffung

Weitere förderbare Arbeitsleistungen finden Sie hier.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt für das Kalenderjahr 2024 max. 2.000 € pro Person sowie Wohneinheit, für das Kalenderjahr 2025 max. 1.500 € pro Förderwerber sowie Wohneinheit. Die Betragsgrenzen gelten in beiden Fällen, je nachdem welche zuerst erreicht ist. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Schlussrechnung mindestens 250 € (ohne Umsatzsteuer) betragen.


Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?

Der Handwerkerbonus kann ab 15.07.2024 hier beantragt werden. Zur Identifikation des Antragstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Für jene Personen, die ihren Antrag nicht online einbringen können, wird es auch institutionelle Hilfestellungen geben - nähere Infos folgen.


Weitere Infos und Fallbeispiele zum Handwerkerbonus.


25.04.2024 15:23